Sprechstunden Im Notfall

Protestaktion Alarmstufe ROT - Auch unser Krankenhaus kommt in NOT!

Seit einigen Wochen sehen Patienten und Besucher im gesamten Klinikbereich Plakate unter dem Motto „Alarmstufe ROT- Auch unser Krankenhaus kommt in NOT“.

Unser Krankenhaus, initiiert durch die Mitarbeitervertretung, beteiligt sich damit an der bundesweiten Protestaktion „Alarmstufe ROT“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Mit deutlich sichtbaren Aktionen machen aktuell viele Kliniken, und auch wir, auf die prekäre wirtschaftliche Lage aufmerksam.

Die Krankenhäuser sind so gefährdet, wie nie zuvor!


MAV Mai 2024

Die Mitarbeitervertretung des St. Georg Klinikums Eisenach beschließt gemeinsam Protestaktion "Alarmstufe ROT - Auch unser Krankenhaus kommt in Not"

Warum protestieren wir?

Die Krankenhäuser sind auf Grund fehlender finanzieller Anpassungen an die steigende Inflations-und Tarifentwicklung in eine kritische Lage geraten. Derzeitige Finanzierungsmodelle berücksichtigen die Herausforderungen nicht, wodurch inzwischen immer mehr Kliniken bundesweit am Rande der Insolvenz stehen. Wenn von politischer Ebene keine Änderungen erfolgen, wird die Liquidität auch in unserem Hause weiter schmelzen und zum Jahresende einen kritischen Punkt erreichen. Das bedeutet, dass auch wir in eine ernste existentielle Notlage kommen.

Wir, die Mitarbeitervertretung von über 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des St. Georg Klinikum Eisenach, stellen uns fest an die Seite des Dienstgebers und setzen uns aktiv dafür ein, dass unser Klinikum als zuverlässiges und sicheres Versorgungszentrum und sicherer Arbeitgeber erhalten bleibt.

Was fordern wir?

Die Krankenhäuser fordern gemeinsam einen Inflationsausgleich, die vollständige Übernahme der gerechtfertigten Personalkosten- Steigerungen und eine insgesamt abgestimmte Krankenhaus-Reform auf Bundesebene unter Mitwirkung der Krankenhäuser.

Der immer weiter zunehmende Bürokratieirrsinn muss aufhören!

Haben die Kliniken nicht bereits finanzielle Hilfen erhalten?

Der Bundesgesundheitsminister Herr Lauterbach erklärt immer wieder gerne öffentlich, wie umfangreich er die Kliniken bereits finanziell unterstützt hätte, dabei hat sich die konkrete Unterstützung bisher lediglich auf die Energiehilfen beschränkt. Diese Hilfen sind inzwischen ausgelaufen, das Grundproblem bleibt, dass die Krankenhäuser heutige Preise mit den Einnahmen von 2021 bezahlen müssen. Andere von Herrn Lauterbach in der Öffentlichkeit beschrieben Zuwendungen stehen die Kliniken ohnehin zu. Der Gesundheitsminister stellt dieses Geld fälschlicherweise als zusätzliche Hilfe dar.

Nach Auffassung des Ministers gäbe es keinen Anlass, dass ein großes Krankenhaussterben zu erwarten sei. Mit dieser Meinung steht er inzwischen ziemlich alleine da. Die deutsche Krankenhausgesellschaft konnte nachweisen, dass rund 80 Prozent der deutschen Kliniken aktuell rote Zahlen schreiben.

Man muss sogar dem Minister vorwerfen, dass er erhebliche Strukturänderungen in der Krankenhauslandschaft mit ungeordneten Krankenhausschließungen und reduzierten Kapazitäten im Vorfeld auf seine geplante Krankenhausreform billigend in Kauf nimmt.

Die Bevölkerung muss erfahren, dass die Berichte aus Funk und Fernsehen nicht nur andere Kliniken betreffen, sondern dass auch das St. Georg Klinik Eisenach massiv existentiell bedroht ist.

Mit unserer Aktion rufen wir alle Bürger auf, sich aktiv an der Protestaktion zu beteiligen. Herr Lauterbach stellt sich wie kein anderer Politiker in die Öffentlichkeit. Wenn er von der Krankenhausreform spricht, dominiert meistens das „ich“, oder „meine Reform“ und „mein Ministerium“. Über die QR-Codes auf den Plakaten kann jeder Bürger sofort eine persönliche Mail an

Hr. Lauterbach schreiben. Der Gesundheitsminister muss für sein Nicht-Handeln Verantwortung übernehmen!

Der zweite QR-Code richtet sich an unseren Thüringer Ministerpräsidenten Herrn Ramelow.

Wir erwarten vom Ministerium, dass auch sie sich aktiver für die Krankenhäuser in unserem Land gegenüber der Bundesregierung einsetzen. Herr Ramelow hat es in der Hand, den Abbau von Versorgungsangeboten zulasten der Patientinnen und Patienten zu verhindern

Wir vertreten unsere Mitarbeiter

Was ist eigentlich eine Mitarbeitervertretung?

Mitarbeitervertretungen (MAV) sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebsräten ähnlich. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen die Religionsgemeinschaften (Kirchen) und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch den Personalvertretungsgesetzen von Bund oder Ländern. Die Rechtsform (Stiftung, Verein, GmbH, AG, Körperschaftsstatus) spielt dabei keine Rolle. Grund für diese Regelung ist das Selbstbestimmungsrecht nach Art. 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung (siehe Art. 150 Grundgesetz), das jeder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft die eigenverantwortliche Regelung eigener Angelegenheiten garantiert. Durch Erlass kirchenrechtlicher Regelungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer haben die evangelische und katholische Kirche eine Lösung gefunden, die das Selbstbestimmungsrecht und die Interessen der Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt. Die Befugnisse unserer Mitarbeitervertretung sind im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD und im MVG-Ausführungsgesetz der EKM geregelt. Gleichzeitig gelten für uns die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas. (Quelle: Wikipedia) Die MAV ist ein Gremium, welches von allen wahlberechtigten Mitarbeiter/-innen gewählt wird. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt.

MAV - Ihr Ansprechpartner

Warum braucht man eine Mitarbeitervertretung? Überall, wo Menschen zusammenarbeiten, gibt es Reibung, aber auch Konflikte, weil sie sich mit unterschiedlichen Interessen begegnen. Besonders die Beziehung von Dienstnehmern und Dienstgebern ist davon betroffen. Die Mitarbeitervertretung hat verschiedene Möglichkeiten, die Interessen der Dienstnehmer zu stärken und Konflikte zu lösen. Das trifft sowohl bei personellen als auch sozialen und betrieblichen Angelegenheiten zu. Dafür wurden der MAV verschiedene Formen der Mitbestimmung eingeräumt. Diese reichen vom Initiativrecht, über ein Informationsrecht, ein Mitberatungsrecht, bis hin zu einem Zustimmungsrecht.

Aufgaben der MAV

Die MAV hat die Aufgabe, die berechtigten Interessen der Mitarbeiterschaft dem Dienstgeber gegenüber zur Geltung zu bringen. Was tut eine MAV? Die MAV ergreift z. B. die Initiative und schlägt Maßnahmen vor, die zu einem positiven Beitrag für die Entwicklung unseres Hauses führen und die Mitarbeiter entlasten. Oder sie nimmt sich den Anregungen und Beschwerden der Mitarbeiter an und vertritt sie gegenüber dem Dienstgeber. Weiterhin besteht eine wichtige Aufgabe der MAV darin, sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und der Gesundheitsförderung in unserer Klinik einzusetzen.

Wir ergreifen Initiative

Ihre Mitarbeitervertretung

Vorsitzende

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Anke Waldstädt

Stellv. Vorsitzende

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Andreas Finley

Gesundheits- und Krankenpfleger

Markus Robscheit

Im nicht lebensbedrohlichen Krankheitsfall ist Ihr Hausarzt für Sie da.

Ist Ihr Hausarzt nicht zu erreichen, steht Ihnen der Kassenärztliche Notdienst unter der zentralen, kostenfreien Tel. 116 117 zur Verfügung. Der Behandlungsraum befindet sich neben der Notfallaufnahme im St. Georg Klinikum Eisenach.

Lebensbedrohliche Notfälle werden in der Notfallaufnahme behandelt. Notruf 112!

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